die Entwicklung von GCT und davon abgeleiteten Therapien in der Uniklinik RWTH Aachen betreffen, dienen. Zielsetzung Durch die krankheitsspezifische Bündelung der Fachexpertise der Fachkliniken, Institute
Lütz, der erst kürzlich von Papst Franziskus zum Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben ernannt worden ist, hält seinen humorvollen, scharfsinnigen und kurzweiligen Vortrag im Hörsaal 01 des
Lütz, der erst kürzlich von Papst Franziskus zum Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben ernannt worden ist, hält seinen humorvollen, scharfsinnigen und kurzweiligen Vortrag im Hörsaal 01 des
Referentin: Prof. Heinz Jungbluth, King’s College, London Veranstaltungsort: Bibliothek der Neurologischen Klinik, Aufzug B3, 3. Etage, Flur 6, Raum 6 (Sollte der Veranstaltungsort abweichen, finden S
Veranstalter Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care Ort Aufenthaltsraum der OIM Zielgruppe Ärzte/-innen aus Klinik und Praxis, Pflegekräfte, Interessierte Kontakt Bettina Ducqué Te
chen Ereignissen mit Todesfolge, die Impfung nur extrem selten“ so Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Pressesprecher der DGN. Prof. Dr. med. Christian Gerloff, Präsident der DGN, führt weiter aus: „Höchste [...] relevante Verzögerung für die Erst- oder Zweitimpfung entsteht.“ Literatur [1] Schulz J, Berlit P, Diener H, Gerloff C, Greinacher A, Klein C, Petzold G, Poli S, Piccininni M, Kurth T Röhrig R, Steinmetz
wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen betrieben. Klinische Datenknoten, Genomrechenzentren und Dienste zur Auswertung dieser Daten werden vom Plattformträger zugelassen und kontrolliert. Gemeinsame P
Terminkalender Hier finden Sie alle Termine des Blutspendedienstes der Uniklinik RWTH Aachen für die nächsten vier Wochen. Blutspendetermine Mi. 04. Dez. 2024 | Beginn: 13:00 MI: Blutspende an der Gro
des Schlaflabors Marina Miessen Anmeldung und Kontakt Schlafmedizin Terminvereinbarung Montag – Dienstag, 07:30 Uhr – 16:00 Uhr Mittwoch – Freitag, 07:30 Uhr – 15:30 Uhr Tel.: 0241 80-89630 Fax: 0241
nicht geschlossen werden, vielmehr sollten die ambulanten und stationären palliativmedizinischen Dienste für die notwendige Versorgung von schwerkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten arbeitsfähig