Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen)
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) ist vielschichtig und unterliegt einem stetigen Wandel. Beim Betrieb von Drohnen sind die aktuellen rechtlichen Grundlagen auf dem Gebiet der unbemannten Luftfahrt zu beachten.
Eine wesentliche Einschränkung für den Drohnenbetrieb sind unter anderem die „Geografische Gebiete“. Im Bereich der Liegenschaften der Uniklinik RWTH Aachen sind teilweise mehrere solcher Geografische Gebiete ausgewiesen. Daher ist der Betrieb von Drohnen nur nach Erteilung einer Erlaubnis zulässig.
Für die Bearbeitung einer Zustimmung für einen Drohnenaufstieg in geografischen Gebieten benötigt die Uniklinik RWTH Aachen folgende Angaben:
- Die Kategorie, in der geflogen werden soll.
- Die elektronische Registrierungsnummer (e-ID) der eingesetzten Drohne.
- Der EU Kompetenznachweis und ggf. das EU-Fernpiloten-Zeugnis (je nach Kategorie).
- Die genaue Adresse des Startplatzes.
- Eine Karte mit dem Start-/Landeplatz und den vorgesehenen Flugzonen.
- Die maximale Aufstiegshöhe.
- Das Gewicht der Drohne.
- Die genaue Dauer (Datum und Uhrzeit).
- Den Namen der Fernpilotin/des Fernpiloten.
- Die ständige Erreichbarkeit während des Fluges (Telefonnummer).
Diese Informationen sollten mindestens 14 Tage vor dem geplanten Aufstieg vorliegen.
Aus der Antragsstellung lässt sich keine Zustimmung ableiten!
Diese Angaben sind ausschließlich über die E-Mail-Adresse uasukaachende an die Uniklinik RWTH Aachen zu übermitteln.





