Check-Up alle 3 Jahre auf Kassenkosten

Liebe Patienten,
Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-Up. Privat versicherte können sogar jährlich einen Check-Up von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Vor dem 35. Lebensjahr kann die Untersuchung einmalig in Anspruch genommen werden.

Sie sind wieder überfällig mit dem nächsten Check-Up? Dann können Sie gern den Termin bei uns buchen! Im Fall, dass bereits ein Check-Up in den letzten 3 Jahren durchgeführt worden ist, können Sie gern auch auf eigene Kosten einen umfangreichen Check-Up bei uns vereinbaren.

Weitere Hintergründe zum Check-Up 35 teilt unsere Ärztin Frau Dorn auf dem YouTube Kanal der Uniklinik RWTH Aachen: https://www.youtube.com/watch?v=NxuTtLiKMwY

Ihr Praxisteam

Für Presserückfragen wenden Sie sich bitte an:

Uniklinik RWTH Aachen
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Dr. Mathias Brandstädter
Tel. 0241 80-89893
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