Testpflicht für ambulante Patientinnen und Patienten

Seit heute, 1. Juni 2022, gilt in der Uniklinik RWTH Aachen, zusätzlich zu der für Besucherinnen und Besucher bestehenden Testpflicht, auch wieder eine Testpflicht für ambulante Patientinnen und Patienten. Die Wiedereinführung der Testpflicht ist ein behördliches Erfordernis, das durch die Coronaschutzverordnung notwendig wird. Weil wir pro Jahr rund 200.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandeln und die Testpflicht mit einem hohen logistischen und zeitlichen Aufwand verbunden ist, hatten wir die Regelung zeitweise ausgesetzt und beim Land NRW eine Sondergenehmigung beantragt. Die Entscheidung seitens des Landes ist noch nicht getroffen worden. Wir hätten unseren Patientinnen und Patienten die Unannehmlichkeiten und die langen Warteschlangen gerne erspart. Wir bitten dennoch um Ihr Verständnis und Ihre Geduld und hoffen, dass die Testpflicht für ambulante Patientinnen und Patienten zeitnah abgeschafft wird.

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